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Einspeisemanagement: stufenweise Fernabregelbarkeit oder 70%-Kappung?

Unsere Anlagen werden gemäß dem EEG2012 und den aktuellen VDE-Richtlinien installiert. Das EEG schreibt seit dem 01.01.2012 Maßnahmen für eine verbesserte Netzstabilität vor. Die Vergütungspflicht für den Netzbetreiber erlischt, sollte keine dieser Maßnahmen umgesetzt werden. Anlagen kleiner 30 kWp können wahlweise mit einem Einspeisemanagement oder mit einer 70%-Kappung ausgerüstet werden. Ab 30 kWp ist das Einspeisemanagement vorgeschrieben.

Bei der 70%-Kappung wird die Nennleistung des Wechselrichters auf 70% der Modulleistung begrenzt. Das bedeutet bei einer Anlage mit Südausrichtung einen Minderertrag von ca. 5%. Das Einspeisemanagement sieht alternativ eine Fernabregelbarkeit der Anlage durch den Netzbetreiber vor. Dies wird mit einem Rundsteuerempfänger umgesetzt, der Steuersignale an den Wechselrichter sendet. Wir empfehlen bei Anlagen mit Südausrichtung die Fernabregelung, da Sie bei Mehrkosten von ca. 500,-€ den vollen Ertrag Ihrer Anlage verfügbar haben.

Die geringeren Kosten bei der 70%-Kappung können genutzt werden, um die Fotovoltaikanlage mit ertragsschwächeren Dachflächen wirtschaftlich zu ergänzen. Beispiel: 10kWp mit Südausrichtung ergänzt um 5kWp mit Westausrichtung ergeben eine Anlage mit 15kWp. Da die Anlage durch die unterschiedlichen Ausrichtungen nie bei voller Leistung laufen wird, kann die Leistung des Wechselrichters ohne nennenswerten Ertragsverlust auf 70% der Modulnennleistung, d.h. 10,5kW begrenzt werden. Die Kosten für die Installation des Rundsteuerempfängers können also gespart und für die Beispielanlage kann ein günstigerer Wechselrichter mit 12kW anstatt 15kW Leistung gewählt werden.